Vertrag über die Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion
Die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Waigel, und der DDR, Walter Romberg, unterzeichnen am 18. Mai 1990 den „Vertrag über die Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion“, der am 1. Juli in Kraft tritt. Zahlungsmittel auch in der DDR ist dann allein die Deutsche Mark, Löhne und Renten werden zum Kurs 1:1 umgestellt. Sparguthaben werden 1:1, bei Beträgen über 4000 Mark (für Erwachsene) 2:1 umgetauscht. Die soziale Marktwirtschaft und das bundesdeutsche Versicherungssystem werden auf dem Gebiet der DDR eingeführt.
