"Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" ("Zwei-plus-Vier-Vertrag") wird unterzeichnet
Im „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ erhält Deutschland seine volle Souveränität zurück; die bisher fortbestehenden Vier-Mächte-Rechte und
Verantwortlichkeiten erlöschen. Deutschland bekräftigt den endgültigen Charakter seiner Außengrenzen, den Verzicht auf ABC-Waffen und bestätigt eine bei der Konferenz über Konventionelle Streitkräfte in Europa abgegebene Erklärung über die künftige Höhe seiner Streitkräfte. Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen anzugehören, wird von dem Vertrag nicht berührt. Die sowjetischen Truppen werden das Gebiet der bisherigen DDR bis Ende 1994 verlassen.
Der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ regelt somit all diejenigen Fragen, die in den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen der Alliierten und in weiteren Verträgen einer künftigen friedensvertraglichen Regelung vorbehalten waren.
Da die Ratifizierung des Vertrages nicht in allen Signatarstaaten bis zum 3. Oktober 1990 vollzogen ist, setzen die Vier Mächte am 2. Oktober 1990 ihre bisherigen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Deutschland bis zum Inkrafttreten des Vertrages aus.




