Petersberger Abkommen revidiert Besatzungsstatut und gibt der Bundesrepublik Souveränitätsrechte
Das „Petersberger Abkommen“ vom 22. November 1949 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Alliierten Hohen Kommission revidiert das Besatzungsstatut. Es erlaubt der Bundesrepublik die Herstellung konsularischer Beziehungen und bringt einen Demontagestopp in zahlreichen Industriebetrieben. Die Bundesrepublik wird in die Ruhrbehörde (1948 durch die westlichen Alliierten zur Kontrolle der westdeutschen Kohle- und Stahlproduktion eingerichtet) aufgenommen und erhält das Recht, dem Europarat beizutreten. Das Besatzungsstatut gilt bis zum Inkrafttreten des Deutschlandvertrags im Rahmen der Pariser Verträge am 5. Mai 1955.
