Verkündung des Grundgesetzes
Nach der Ratifizierung durch alle Bundesländer, mit der Ausnahme von Bayern, das aber die Verbindlichkleit des Grundgesetzes akzeptierte, wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsident und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet (Art. 145 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz trat nach Art. 145 Abs. 2 GG mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland konstituiert.




