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20 Jahre friedliche Revolution und deutsche Einheit

Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet

Ábstimmung über das Grundgesetz

Am 8. Mai 1949 verabschiedet der Parlamentarische Rat mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz (die fünf West-Berliner Abgeordneten sind nicht stimmberechtigt). Die Landtage der westdeutschen Länder – mit Ausnahme des bayrischen Landtags, der eine stärker föderale Prägung fordert – stimmen dem Grundgesetz zu. Am 12. Mai erfolgt die Zustimmung der Westmächte durch die Militärgouverneure. Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz verkündet.


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