Errichtung der Trizone und Festlegung des Besatzungsstatuts (10. April)
Mit dem Beitritt Frankreichs zum Wirtschaftsgebiet der „Bizone“ entsteht am 8. April 1949 die „Trizone“. Nach Beschluss des Besatzungsstatuts durch die Westmächte in Washington wird der Parlamentarische Rat am 10. April über die wesentlichen Punkte des Statuts informiert: Bund und Länder erhalten die Regierungsgewalt - bis auf einige bei den Alliierten verbleibende Politikbereiche wie Abrüstung, Reparationen, Ruhrkontrolle und auswärtige Angelegenheiten sowie Außenhandel. Die Besatzungsbehörden behalten sich vor, die Ausübung der Regierungsgewalt wieder zu übernehmen, wenn Sicherheitsgründe oder die Erhaltung der Demokratie dies erfordern sollten.
