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Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gegen die Spitzen des NS-Regimes

Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Der Internationale Militärgerichtshof von Nürnberg war zuständig für die Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden. Am 20. November 1945 begann der erste der Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des "Dritten Reiches".

Nicht alle konnten vor Gericht gestellt werden: Adolf Hitler und Joseph Goebbels begingen Selbstmord. Angeklagt wurden unter anderen: "Reichsmarschall" Hermann Göring, der "Stellvertreter des Führers" Rudolf Heß, Rüstungsminister Albert Speer, die ehemaligen Außenminister Konstantin Freiherr von Neurath und Joachim von Ribbentrop, der "Chefideologe" Alfred Rosenberg, "Reichsjugendführer" Baldur von Schirach und Martin Bormann, Reichsleiter der NSDAP, gegen den in Abwesenheit verhandelt wurde, weil die Alliierten seiner nicht habhaft werden konnten.

Zweimal täglich berichteten die Rundfunksender in Deutschland aus Nürnberg, die Zeitungen veröffentlichten Zeugenaussagen und Kommentare. Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer, am 1. Oktober 1946, wurden 12 der 24 Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet, unter ihnen Ribbentrop und Rosenberg. Hermann Göring entzog sich dem Henker durch Selbstmord. Sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch, weil Schuld nicht nachgewiesen werden konnte. Die Leichen der Gehenkten wurden in einem Münchener Krematorium eingeäschert und die Asche in die Isar gestreut. Die Alliierten wollten verhindern, dass Grabstellen zu nationalsozialistischen Gedenkstellen würden.

In Nürnberg folgten zwölf Prozesse vor Militärgerichten gegen Angehörige des Auswärtigen Amtes, Industrielle, Generäle, Ärzte, Juristen und höhere SS-Funktionäre. Bis in die Gegenwart sind Gerichte mit der Ahndung von NS-Straftaten beschäftigt.

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