Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat verabschiedet
Am 8. Mai 1949 verabschiedet der Parlamentarische Rat mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz (die fünf West-Berliner Abgeordneten sind nicht stimmberechtigt). Die Landtage der westdeutschen Länder – mit Ausnahme des bayrischen Landtags, der eine stärker föderale Prägung fordert – stimmen dem Grundgesetz zu. Am 12. Mai erfolgt die Zustimmung der Westmächte durch die Militärgouverneure. Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz verkündet.




