Verfassungskonvent in Herrenchiemsee
In Umsetzung der Frankfurter Dokumente der Westmächte tagen vom 10. bis 23. August 1948 von den westdeutschen Ministerpräsidenten berufene Politiker zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes. Zu den Vorschlägen, die später Eingang in das Grundgesetz finden, gehören: eine starke Bundesregierung, ein vorrangig repräsentativ wirkendes Staatsoberhaupt, der Ausschluss von Volksabstimmungen auf Bundesebene und die später so genannte „Ewigkeitsklausel“, die in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes Eingang findet. Damit schafft der Konvent eine Grundlage für den Parlamentarischen Rat, der am 1. September in Bonn zusammentritt.
