Die Frankfurter Dokumente werden durch die drei westlichen Militärgouverneure an die Ministerpräsidenten der Länder übergeben
Folge des Ost-West-Konfliktes ist die fortschreitende politische und wirtschaftliche Teilung Deutschlands. Im Dezember 1947 und im März 1948 behandelt ein von der SED einberufener „Deutscher Volkskongress“ die Fragen eines Friedensvertrages, einer - allerdings nicht aus freien Wahlen hervorgehenden - deutschen Regierung und die Ablehnung des Marshall-Plans. Mit den am 1. Juli 1948 übergebenen „Frankfurter Dokumenten“ fordern die Westmächte die Ministerpräsidenten der 1946/1947 in ihren Besatzungszonen gegründeten Länder zur Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung auf: ein erster Schritt zur Gründung eines westdeutschen Staates. Die Beratung der Dokumente erfolgt vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz-Rittersturz. Die Ministerpräsidenten wollen nur ein Grundgesetz anstelle einer Verfassung, um den provisorischen Charakter der zu errichtenden staatlichen Ordnung zu betonen und die Teilung nicht zu verfestigen. Die Ausarbeitung dieses Grundgesetzes übernimmt der Parlamentarische Rat, der am 1. September 1948 in Bonn erstmals zusammentritt. In den beiden Volkskongressen in der Sowjetischen Besatzungszone führt die Verfassungsdebatte zur Bildung des „Volksrates“, der am 19. März 1949 einen Verfassungsentwurf beschließt.




