DDR-Führung gestattet Ausreise von DDR-Flüchtlingen aus der Prager Botschaft
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag wird zum Sammelpunkt für DDR-Bürger, die von der tschechoslowakischen Polizei an der Grenze nach Ungarn abgewiesen werden. Bis zu 6.000 Menschen finden Zuflucht im Gebäude und Garten der Residenz. Am 30. September verkündet Hans-Dietrich Genscher nach Verhandlungen mit DDR-Führung den Botschaftsflüchtlingen ihre Erlaubnis zur Ausreise. Aus Prag und Warschau, wo sich ebenfalls DDR-Flüchtlinge in der bundesdeutschen Vertretung aufhalten, fahren Züge mit ca. 6.800 Menschen über das Gebiet der DDR in Richtung Bundesrepublik. Am 4. Oktober kommt es rund um den Hauptbahnhof in Dresden zu den schwersten Ausschreitungen zwischen Polizei und Demonstranten seit dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953. Anlass ist der Versuch tausender Menschen, auf die Züge aufzuspringen, die eine zweite Welle von Botschaftsflüchtlingen aus Prag in die Bundesrepublik transportieren. Tags zuvor setzt die DDR den visumsfreien Reiseverkehr in die Tschechoslowakei aus und erschwert Reisen nach Polen.




