Parlamentarischer Rat konstituiert sich in Bonn
Die Ministerpräsidenten der Länder setzen nach ihrer Debatte der „Frankfurter Dokumente“ in Koblenz-Rittersturz zum 1. September 1948 den Parlamentarischen Rat ein, der ein Grundgesetz ausarbeitet, das zunächst nur für die westlichen Zonen gelten kann. (Der "1. Volksrat" in der Sowjetischen Besatzungszone beschließt am 22. Oktober 1949, auf der Grundlage eines Entwurfs der SED vom November 1946, den Entwurf einer Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.) Der Parlamentarische Rat tagt in Bonn in der Pädagogischen Akademie. 65 Abgeordnete beraten dort vom 1. September 1948 bis zum 8. Mai 1949 in zahlreichen Ausschuss-Sitzungen über das „Grundgesetz“: eine Verfassung soll erst für eine vereintes Deutschland ausgearbeitet werden. Präsident des Parlamentarischen Rates ist Konrad Adenauer (CDU), Vorsitzender des Hauptausschusses Carlo Schmid (SPD), weitere wichtige Mitglieder sind Theodor Heuss (FDP), Karl Arnold (CDU) und Adolph Schönfelder (SPD). Neben den 61 „Vätern des Grundgesetzes“ beraten auch vier Frauen das Grundgesetz: Friederike Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum).




