Währungsreform: In den drei westlichen Besatzungszonen wird die „Deutsche Mark“ (DM) eingeführt
Die Währungsreform ist eine Voraussetzung für die Umsetzung des „Marshall-Plans“. Mit der Währungsreform löst die „Deutsche Mark“ die Reichsmark als Zahlungsmittel ab. Guthaben werden im Verhältnis 10:1, Löhne und Renten im Verhältnis 1:1 umgestellt. Zugleich erreicht der Direktor für Wirtschaft der Westzonen Ludwig Erhard – ohne vorherige Zustimmung der Westmächte – die Aufhebung der "Bewirtschaftung" und damit die Einführung der Marktwirtschaft, womit zurückgehaltene Waren auf den Markt kommen und der Schwarzmarkt verschwindet. Am 23. Juni führt die SMAD in ihrer Besatzungszone eine Währungsreform durch, hier erfolgt die Einführung der „Deutschen Mark der Deutschen Notenbank“ (ab 1964 „Mark der Deutschen Notenbank“, ab 1968 bis 1990: „Mark (M) der Deutschen Demokratischen Republik“ oder „Mark der DDR“).




