Unterzeichnung des "Einigungsvertrages" durch Bundesinnenminister Schäuble und Staatssekretär Krause
Am 31. August wird der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag“ durch Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Staatssekretär Günther Krause unterzeichnet. Die Vereinigung geschieht durch den Beitritt der DDR zum Gebiet der Bundesrepublik gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes. Voraussetzung ist der Abschluss des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“. Mit dem Einigungsvertrag tritt das DDR-Recht außer Kraft. Die Bundesrepublik übernimmt das Vermögen der DDR und haftet für Schulden. Berlin ist deutsche Hauptstadt; über den Sitz der Bundesregierung soll der Bundestag entscheiden. Die Entscheidung erfolgt am 20. Juni 1991 zugunsten Berlins.





