Gesamtdeutsche Bundestagswahl am 2. Dezember 1990
Die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl findet am 2. Dezember 1990 statt. Den Termin bestimmte bereits vor der staatsrechtlichen Einigung Deutschlands der Wahlvertrag vom 3. August 1990. Erstmals seit 1932 können alle Deutschen die Zusammensetzung des Parlaments in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl bestimmen.
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Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrages in Bonn
Im Rahmen eines Staatsbesuchs von Staatspräsident Michail Gorbatschow in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnen Bundeskanzler Helmut Kohl und der sowjetische Präsident am 9. November 1990 in Bonn den "Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit".
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Letzte Sitzung der Volkskammer: Wahl von Joachim Gauck zum Beauftragten für die Stasi-Unterlagen, Enttarnung von IMs unter den Abgeordneten
Am 28. September 1990 findet die letzte Sitzung der Volkskammer statt – es kommt zu einer hitzigen Debatte über den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR. Die Diskussion erhält besonderen Nachdruck durch vermutete IM-Tätigkeit von einigen Volkskammerabgeordneten und die erneute Besetzung der früheren Stasi-Zentrale in der Normannenstraße durch Bürgerrechtler. Schließlich wird der Pfarrer und Abgeordnete des Bündnis 90, Joachim Gauck, zum „Sonderbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes“ gewählt. Von der Bundesregierung wird die Akzeptanz der Zuständigkeit Gaucks über den 3. Oktober hinaus zugesichert.
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